Sturmschaden! Was ist zu tun? |
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"Wenn Sturm angesagt ist, nennen wir Norddeutschen das: büschen Wind!" So gehören Sturmklammern bei Gewächshäusern zur Pflicht, nicht zur Kür. Wenn es aber doch einmal passiert, dass "ein büschen Wind" für Schäden auf den Parzellen sorgt, springt die Laubenversicherung für Kleingärtner ein, die als Pflichtversicherung jeder Parzellenpächter des Kleingärtnervereins Friedrichsgabe abgeschlossen hat. |
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Wie wird ein Sturmschaden gemeldet? Die Meldung eines Sturmschadens erfolgt im ersten Schritt an die Koppelobfrau/ den Koppelobmann. Wichtig! Zur Schadensanzeige müssen unbedingt aussagekräftige Fotos der beschädigten Sachen beigelegt werden! Wichtig! Sofern, zur Gefahrenabwehr, eine Notreparatur nicht unbedingt erforderlich ist, sind die beschädigten Sachen bis zum Bearbeitungsabschluss im entsprechenden Zustand zu belassen. Wohin mit der Schadensanzeige? Die Schadensanzeige, inkl. Fotos, muss an die Rechnungsführerin übergeben werden. Wie geht es nach Übergabe der Schadensanzeige weiter? Die Rechnungsführerin prüft die in der Schadensanzeige gemachten Daten und kontaktiert des Kleingärtner ggf., wenn Klärungsbedarf besteht. Und dann? Die Versicherungsgesellschaft prüft die eingereichten Dokumente und nutzt dazu auch die mitgelieferten Fotos. Wichtig! Der Kleingärtnerverein Friedrichsgabe oder die Rechnungsführerin sind für die Bearbeitung der Schadensanzeigen NICHT zuständig. Wichtig! Gerade bei größeren Sturmereignissen kann die Bearbeitung aufgrund der Vielzahl von Schadensanzeigen länger dauern. Wie lauten eigentlich die Konditionen der Laubenversicherung? Die Rahmenbedingungen der Laubenversicherung lassen sich in diesem Merkblatt nachlesen. Achja - solch eine Schadensanzeige wird natürlich auch bei Brand-, Hagel-, Glasbruch- und Einbruchsschäden benötigt! |